Anhänger
Als Anhänger (kurz: Hänger) werden Fahrzeuge bezeichnet, die von Kraftfahrzeugen gezogen werden. Je nach Zugfahrzeug unterscheidet man zwischen:
PKW-Anhänger
LKW-Anhänger
Traktoranhänger
Anhänger übertragen die Last hauptsächlich über die Räder auf die Straße, bis auf die - bei einachsigen Anhängern - auf dem Zugfahrzeug lastende sog. Stützlast. Die Zugkräfte werden über die so genannte Deichsel vom Zugfahrzeug auf den Anhänger übertragen.
Einachsige Anhänger
Die Deichsel ist starr mit dem Anhänger verbunden. Der Anhänger ist nicht selbst lenkbar. Meist ist er nur als PKW-Anhänger ausgelegt. Nach den Kraftfahrzeuggesetzen in der EU gilt er bis 750 kg Gesamtgewicht als Leichter Anhänger und braucht keine eigene Bremse. Darüber sind bis 3.500 kg Gesamtgewicht Auflaufbremsen üblich. Die meisten Wohnanhänger werden einachsig ausgeführt. Sonderanhänger sind auch solche zum Pferdetransport, die auch oft als Tandemanhänger ausgeführt werden. Hier werden je nach Einsatzzweck verschiedene Federungssystem angeboten wie z.B. Gummifederachsen, Drehstabfederachsen, Drehschubfederachsen. Man darf ein Anhänger mit einem Moped ziehen. Man benötigt kein Kennzeichen an dem Anhänger.
Mehrachsige Anhänger
Mehrachsiger LKW-AnhängerBei zwei oder mehr Achsen ist die vordere gelenkt. Sie werden meist schwerer ausgeführt und sind dafür für LKW oder Traktoren als Zugfahrzeuge ausgelegt.
Die Vorderachse ist dabei auf einem Drehschemel montiert und mit der Deichsel fest verbunden. Die Deichsel ist in vertikaler Richtung beweglich gelagert und mit starken Federn gehalten. Sie darf aber nur bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, dass sich der Anhänger bei einem fehlerhaften Lösen vom Zugfahrzeug nicht überschlägt.
LKW-Anhänger sind mit Druckluftbremsen ausgestattet
Aufbaumöglichkeiten sind, ähnlich dem LKW, sehr vielseitig.
Sonderformen
Wenn bei einem Anhänger zwei Achsen ganz eng hintereinander gebaut werden, so wirken sie sich fast wie bei einachsigen Anhänger aus. Sie brauchen keinen Drehschemel. Die Deichsel ist fest verbunden. Man spricht von einem so genannten Tandemanhänger. Wenn die Achsen einen Abstand von einem Meter nicht überschreiten, so gelten sie nach dem Gesetz in Deutschland als einachsig. Das ist auch bei evt. Mautregelungen zu berücksichtigen, sowie bei den Führerscheinregelungen, bei denen z.B. mit PKW-Führerschein der Klasse 3 ein LKW mit bis zu 7,5 to sowie einem Anhänger mit bis zu 11 to geführt werden darf, soweit die zwei Achsen des Anhängers eben einen Radstand von einem Meter nicht überschreiten.
Auf einer Abschleppachse kann man leichte Kraftfahrzeuge mit einer aufgebockten Achse abschleppen. Unbeladen ist sie wie ein Einachsanhänger, beladen wie ein Mehrachsanhänger zu fahren.
An Sattelzugmaschinen werden Sattelauflieger angehängt, die zwar komplett anders gebaut sind, aber im KfG gleich wie Anhänger behandelt werden.
Als Nachläufer bezeichnet man Anhänger, die für besonders lange Güter, wie Holzstämme oder Fertigbauteile, verwendet werden. Der Nachläufer ist im beladenen Zustand meist mit einem Zentralrohr, einem Drahtseil oder nur durch das Ladegut mit dem Zugfahrzeug zum Ziehen verbunden. Selbstverständlich benötigt der Nachläufer Bremsleitungen und Kabel für die Fahrzeugbeleuchtung.
Sonstiges
Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt sind und auch den Gesetzen entsprechen:
bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs liegen darf (1 zu 1).
bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen (1 zu 1,5).
Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist für PKW beim Fahren mit Anhänger niedriger, die beträgt im Regelfall 80 km/h außerorts. Als Ausnahme kann im Einzelfall jedoch eine Erlaubnis bis 100 km/h erteilt werden. Zum Fahren mit Anhänger ist vor allem beim Zurücksetzen Übung notwendig. Zum Fahren mit LKW-Anhänger und teilweise auch PKW-Anhänger ist eine eigene Klasse des Führerscheines notwendig.
LKW-Anhänger müssen in Europa hinten mit einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel.
In Europa ist normalerweise nur das Ziehen eines Anhängers erlaubt (in Deutschland waren bei LKWs bis 1953 zwei Anhänger erlaubt), während man in USA oder Australien auch mehrere anhängen darf, die dann Truck Rails oder Road Train genannt werden. Ausnahmen bilden in Deutschland lediglich Zugmaschinen, die unter Auflagen bis zu zwei Anhänger ziehen dürfen, was häufig im landwirtschaftlichen Bereich und als Schaustellerfahrzeuge vorkommt.
Bis in die 1960er Jahre musste in Deutschland und Österreich der LKW, der einen Anhänger zog, gekennzeichnet werden. Dazu hatte er auf dem Kabinendach ein gelbes klappbares Dreieck, das beim Aufklappen beleuchtet war.
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