1. Gurtpflicht
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1. Sicherheitsgurt / Gurtpflicht
Ein Sicherheitsgurt ist ein Rückhaltesystem in Automobilen, Flugzeugen oder anderen Verkehrsmitteln. Die Fahrzeuginsassen werden dabei im Falle von Bremsmanövern von stabilen, mit der Karosserie verbundenen Gurten gehalten und können nicht durch das oder gar aus dem Fahrzeug geschleudert werden. Der Sicherheitsbonus der Knautschzone kommt so auch den Insassen zugute. Zudem dehnen sich die Gurte bei einem Crash, um die Verzögerungswerte abzubauen. Moderne Gurtsysteme verfügen zusätzlich über Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer.
Sicherheitsgurte im Straßenverkehr
Um eine zu starke Einschränkung des Bewegungsspielraums zu vermeiden und für die Bequemlichkeit werden in Fahrzeugen, die für den Straßenverkehr vorgesehen sind, Dreipunktgurte verwendet, bei Fahrzeugen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen wie etwa Rennfahrzeugen werden Fünf- oder Sechspunktgurte eingesetzt.
Ursprung
Louis Renault hat dem Automobilbau einige Erungenschaften beschert, gerade auch was den Aspekt der Sicherheit anbelangt. Im Jahr 1903 erfand Renault einen Fünfpunkt-Sicherheitsgurt der dann von der Firma Volvo zum Dreipunkt-Sicherheitsgurt weiterentwickelt wurde.
Bereits 1948 war der Tucker Torpedo mit Gurten ausgerüstet gewesen. Ursprünglich waren es Zweipunktgurte, die jeweils vom Türsteher über die Schulter schräg nach unten zum Kardantunnel führten. Es bestand aber die Gefahr darunter durchzurutschen.
Vorreiter für Gurte in der Fahrzeugtechnik war aber letztendlich die Firma Volvo, die in ihren Fahrzeugen ab 1957 Sicherheitsgurte serienmäßig einbaute. Im Jahre 1958 patentierte Volvo den vom Volvo-Ingenieur Nils Bohlin entwickelten Dreipunktgurt. Diese Erfindung wurde 1985 vom Deutschen Patentamt als eine der acht Erfindungen ausgewählt, die der Menschheit in den letzten 100 Jahren den meisten Nutzen brachten. Bereits 1974 wurde von der Firma MAN im Lkw ein Sicherheitsgurt für den Fahrer als Option angeboten.
Die heutigen Gurte sind wesentlich komfortabler, sie sind auf die jeweilige Schulterhöhe einstellbar sowie aufrollbar. Im Falle des Ansprechens der Gurte wird ein Aufrollautomat aktiv, so dass die Gurte freie Beweglichkeit der Insassen ermöglichen. Ein Hauptgrund dafür, dass Personen nicht anschnallt sind ist, dass sie dies als unbequem empfinden. Ein anders Argument gegen den Gurt ist, dass der Gurt im Falle eines Fahrzeugbrandes hinderlich sei, das Fahrzeug zu verlassen. Die Befürworter weisen jedoch auf die geringe Wahrscheinlichkeit eines Brandes gegenüber einem Auffahrunfall hin und auf die Gefahr, aus dem Fahrzeug herausgeschleudert zu werden. Auch das Sicherheitssystem Airbag schützt nur im korrekten Abstand zum Lenkrad, zusammen mit dem Sicherheitsgurt. Unangeschnallte Fahrer sind durch den mit hoher Geschwindigkeit (ca. 300 km/h) auslösenden Airbag zusätzlich gefährdet; im Extremfall kann es zum Genickbruch oder zum Durchtauchen unter dem aufgeblasenen Airbag kommen.
Gurtpflicht (für Hersteller)
Für PKW ist der Einbau von Sicherheitsgurten in Deutschland seit 1970 auf Vordersitzen, seit 1979 auf Rücksitzen (Lkw seit 1992, Reisebusse seit 1999), in Österreich seit 1976 vorne und seit 1984 hinten vorgeschrieben. Auch in der Schweiz ist er ähnlich lang vorgeschrieben. Seit 1. Juli 2004 müssen in Deutschland alle neu zugelassene Pkw auf allen Sitzen mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein; der hinten in der Mitte übliche Beckengurt entfällt.
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