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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1
Geschäftsgegenstand Vermittlung einer Staatlich anerkannten Fahrschule in Polen
(Wroclaw Breslau), welche erfahren und erprobt in der Ausbildung von deutschs-prachigen Eu-Führerscheinbewerbern ist.

- Vermittlung eines amtlichen Prüfungstermins nach 10-12 Tagen.
- Übernahme aller nötigen Behördengänge
- Vermittlung eines Hotels

Den Führerschein Können Sie grundsätzlich nur selbst abholen. Außer Sie Beauftragen
uns, mit einer Notariell beglaubigten Vollmacht, Ihren Führerschein, in Ihrem Namen,
abzuholen.

§ 2
Der Führerschein wird unter den in Europa geltenden Gesetzen und Bestimmungen erworben.

§ 3
Grundsätzlich ist niemand haftbar bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung.
Die Prüfung kann nach 8 Tagen wiederholt werden. Eine Beschränkung(3x) gibt es nicht.

§ 4
Die Haftung ist u. a. ausgeschlossen bei:

- falsche angaben im Anmeldeformular (Speerfrist oder besitz eines Führerscheins)
- unmöglichkeit der Leistung aus technischen oder persönlichen Gründen
- zeitliche Verzögerungen die zum einen durch Dritte oder zum anderen durch
  die im Eu-Ausland zuständigen Behörden verursacht werden.

§ 5

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Führerschein-Bewerber auf der
Homepage www.eu-fahrschulcenter.de zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung.
Ausnahmefall: Anderweitige Vereinbarungen wurden getroffen.

§ 7
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.

§ 8
Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.

§ 11

Der endgültige Vertragsabschluss entsteht durch folgende Bedingungen:

- Durch Vertragsunterzeichnung vor Ort in der Fahrschule.
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt vor Ort in bar bei Ausbildungsbeginn.
- Vertragsgegenstand ist unter §1 angegeben.



 

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