Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1
Geschäftsgegenstand Vermittlung einer Staatlich anerkannten Fahrschule in Polen
(Wroclaw Breslau), welche erfahren und erprobt in der Ausbildung von deutschs-prachigen
Eu-Führerscheinbewerbern ist.
- Vermittlung eines amtlichen Prüfungstermins nach 10-12 Tagen.
- Übernahme aller nötigen Behördengänge
-
Vermittlung eines Hotels
Den Führerschein Können Sie grundsätzlich nur selbst abholen. Außer Sie Beauftragen
uns, mit einer Notariell beglaubigten Vollmacht, Ihren Führerschein, in Ihrem Namen,
abzuholen.
§ 2
Der Führerschein wird unter den in Europa geltenden Gesetzen und Bestimmungen erworben.
§ 3
Grundsätzlich ist niemand haftbar bei Nichtbestehen der Führerschein-Prüfung.
Die Prüfung kann nach 8 Tagen wiederholt werden. Eine Beschränkung(3x) gibt es nicht.
§ 4
Die Haftung ist u. a. ausgeschlossen bei:
-
falsche angaben im Anmeldeformular (Speerfrist oder besitz eines Führerscheins)
- unmöglichkeit der Leistung aus technischen oder persönlichen Gründen
- zeitliche Verzögerungen die zum einen durch Dritte oder zum anderen durch
die im Eu-Ausland zuständigen Behörden verursacht werden.
§ 5
Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für Führerschein-Bewerber auf der
Homepage www.eu-fahrschulcenter.de zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung.
Ausnahmefall:
Anderweitige Vereinbarungen wurden getroffen.
§ 7
Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit,
wenn sie schriftlich bestätigt worden sind.
§ 8
Ist ein Teil dieser Regelung nichtig, so soll nicht die gesamte Regelung nichtig sein; es soll vielmehr diejenige zulässige Regelung gelten, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
§ 11
Der endgültige Vertragsabschluss entsteht durch folgende Bedingungen:
- Durch Vertragsunterzeichnung vor Ort in der Fahrschule.
- Die Bezahlung der Rechnung erfolgt vor Ort in bar bei Ausbildungsbeginn.
- Vertragsgegenstand ist unter §1 angegeben.
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