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 PKW-Klassen | B, BE
 B Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

- Anhänger bis 750 kg zG1)

- Anhänger über 750 kg zG1),
  wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die   Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen   Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
- Eingeschlossene Klassen: L, M, S3)

- Mindestalter: 18
BE

Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen:

- Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als   die Leermasse des Pkw,

- Anhänger über 750 kg zG1), wenn   die zulässige Gesamtmasse des   Anhängers nicht größer ist als die   Leermasse des Pkw aber die Summe   der   Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t.

- Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie   aber alle einachsigen Anhänger (auch   Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem   Fahrzeug ziehen.

- Mindestalter: 18

Lkw-Klassen | C,C1, CE, C1E
C1

LEICHTERE LKW
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

- Mindestalter: 18 (21) Vorbesitz: B

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

C1E

LEICHTERE LASTZÜGE
Kraftwagen über 3,5 t zG1) bis 7,5 t zG1) und
Anhänger über 750 kg zG1)
Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

- Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1: D1E

- Mindestalter: 18 (21)

- Vorbesitz: C1

- Prüfung: Praktische Prüfung

C

SCHWERERE LKW

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) auch mit
Anhänger bis 750 kg zG1)

- Vorbesitz: B

- Mindestalter: 18 (21)

- Eingeschlossene Klasse: C1

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

CE

SCHWERERE LASTZÜGE

Kraftwagen über 3,5 t zG1) (nach oben keine Beschränkung) und
Anhänger über 750 kg zG1)
- Mindestalter: 18 (21)

- Vorbesitz: C

- Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Bus-Klassen | D, D1, DE, D1E
D1

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

- Mindestalter: 21

- Vorbesitz: B

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

D1E

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

- Mindestalter: 21

- Vorbesitz: D1

- Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

D

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen auch mit Anhänger bis 750 kg zG1)

- Mindestalter: 21

- Vorbesitz: B

- Eingeschlossene Klassen: D1

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

Motorradklassen A, A1, M, Mofa
A1

LEICHTKRAFTRÄDER

Motorrad

- bis 125 ccm Hubraum und
- nicht mehr als 11 kW Motorleistung.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

- Eingeschlossene Klasse: M

- Mindestalter: 16

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A

MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad

- bis 25 kW Motorleistung und
- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

- Mindestalter: 18

- Eingeschlossene Klassen: A1, M

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A

SCHWERE KRAFTRÄDER

Motorrad

- bis 25 kW Motorleistung und
- einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

- Mindestalter: 25

- Eingeschlossene Klassen:A beschränkt, A1, M

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

MOFA

Mofa

- maximal 25 km/h bbH2),

- einsitzig,

- Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

- Mindestalter: 15

- Prüfung: Theorieprüfung

M

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / ZWEIRÄDRIGE FAHRRÄDER MIT HILFSMOTOR

Motorrad

- maximal 45 km/h bbH2),

- Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum

- Mindestalter: 16

- Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

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